Online-Händler sehen sich einer Umfrage nach des Öfteren mit einer Abmahnung konfrontiert. Das Forschungsinstitut „Ibi Research“ fragte bei den Lesern des E-Commerce-Newsletters und der E-Commerce-Leifaden-Plattform nach: Wie viele Abmahnungen haben Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre bezüglich Ihres Webauftritts erhalten? Das Ergebnis besagt, dass ein Drittel (von ca.130 Befragten) in diesen zwei Jahren mindestens einmal abgemahnt wurde und 15 Prozent der Teilnehmer mehr als einmal abgemahnt wurde.
Eine Abmahnung ist die Aufforderung, eine Rechtsverletzung künftig zu unterlassen. Der Abmahnende stellt also mit der Abmahnung klar, dass er eine Handlung des Abgemahnten mißbilligt. Wie nun zu verfahren ist, ist relativ kompliziert und vom jeweiligen Fall abhängig. Rechtsanwalt Dr. H. Jochen Krieger gibt im E-Commerce-Leitfaden jedoch Empfehlungen zum Umgang mit Abmahnungen.
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